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Auktionshaus Dr. Fischer

Einlieferungsbedingungen

KONTAKT

Dr. Fischer Kunstauktionen

Elbinger Straße 11
74078 Heilbronn
Tel.: +49 (0)7131 15557 - 0
Fax: +49 (0)7131 15557 - 20

E-Mail: info@auctions-fischer.de

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 9.00-17.00 Uhr

 

 

 

 

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Einlieferungsbedingungen

Der Auftraggeber und der Versteigerer vereinbaren folgenden Versteigerungs-Auftrag:

Die eingelieferten Gegenstände werden gegen Höchstgebot vom Auktionshaus
Dr. Jürgen Fischer in einer öffentlichen Versteigerung im Sinne des § 383 Abs.
3 Satz 1 im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die unbenannt
bleiben, versteigert. Die Abrechnung erfolgt nach § 25a UStG. Die mit * gekenn-
zeichneten Gegenstände werden im eigenen Namen als Kommissionär und für
Rechnung der Auftraggeber versteigert. Der Zuschlag unterliegt in voller Höhe der Umsatzsteuer. Die Gegenstände sind Eigentum des Auftraggebers und gebraucht.

 

Der Einlieferer bekennt hierdurch, verfügungsberechtigter Eigentümer der Sachen
bzw. ermächtigt zu sein, für ihn zu handeln. Er erklärt weiterhin, das Kunst- und
Auktionshaus Dr. Fischer GmbH & Co. KG wegen aller Ansprüche, die aus irgend-
einem Grunde gegen das Kunst- und Auktionshaus  Dr. Fischer GmbH & Co. KG
aus Anlass der Versteigerung erhoben werden können, schadlos zu halten, sofern
die genannten Ansprüche nicht auf einem Verschulden des Kunst- und Auktions-
hauses Dr. Fischer GmbH & Co. KG beruhen. Der Einlieferer bestätigt, dass er
die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
erfüllt. Versäumt es der Einlieferer den Versteigerer darüber zu informieren, dass er
keine der Voraussetzungen erfüllt, so übernimmt er die Kosten für nötige Korrektur
an Rechnungen und Abrechnungen. Der Einlieferer haftet in entsprechender
Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel der versteigerten
Sachen.

 

Der Netto-Preis für versteigerte Waren ergibt sich für den Auftraggeber durch Abzug
der vereinbarten Provision und Unkosten. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz
oder teilweise zurück, so hat er die vereinbarte Provision des Schätzwertes sowie
die bereits entstandenen Unkosten an den Versteigerer zu zahlen. Dem Auftraggeber
bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden nur in geringerer Höhe oder überhaupt nicht entstanden ist.

 

Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den Verkaufserlös. Der Einlieferer trägt von dieser Abgabe die Hälfte des jeweils zum Abrechnungszeitraum geltenden Abgabesatzes. Bei schon erfolgter Abrechnung können diese Gebühren nachgefordert werden.

 

Soweit der Einlieferer einen Mindestpreis nicht festgesetzt hat, erteilt er dem
Versteigerer den Zuschlag nach pflichtgemäßemErmessen. Bei Gegenständen
mit einem Wert unter 300 ,- € kann kein Limitpreis festgesetzt werden.

 

Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter nur 4 Wochen an sein Gebot gebunden.
Der Einlieferer hat seine Entscheidung so zu übermitteln, dass der Bieter bei gewöhn-
licher Geschäftsabwicklung noch verständigt werden kann.

 

Die für den Käufer verbindlichen Versteigerungsbedingungen werden vom Ver-
steigerer festgesetzt. Er ist ermächtigt, sich den Zuschlag vorzubehalten. Eine
Haftung für den Eingang des Erlöses besteht nur nach Aushändigung des Kauf-
gegenstandes an den Käufer. Kaufgelder, Rückstände und Nebenkosten kann
der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen. Der Versteigerungs-
erlös wird dem Auftraggeber ca. 5 Wochen nach Beendigung der Auktion aus-
gehändigt.

 

Der Versteigerer haftet nicht für eine etwaige Beschädigung oder den Verlust des
zur Versteigerung entgegengenommenen Gutes, es sei denn, ihm fiele Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Er hat aber für Rechnung des Auftraggebers Versicherungsschutz gegen alle Gefahren im Rahmen einer speziellen Auktions-
Police beantragt. Der Transport des Versteigerungsgutes geht auf Gefahr und
Kosten des Auftraggebers.

 

Soweit die Sachen in der ersten Auktion nicht verkauft werden, können sie im
Freiverkauf oder in weiteren Auktionen angeboten werden, sofern sie nicht zurück-
geholt werden. Bei den weiteren Auktionen ermäßigt sich das Limit um 40 %.
Beim 3. Versteigerungstermin kann ohne Limit abgegeben werden.

 

Nicht verkaufte Waren sind spätestens 3 Wochen nach Zusendung der Abrechnung unaufgefordert zurückzuholen, danach kann der Versteigerer die Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Ein-lieferers gebührenpflichtig einlagern oder Lager-gebühren
in Höhe von 1 € pro Objekt und Tag berechnen.

 

In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und Versteigerer enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen dieses Versteigerungs-Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

Durch Auftragserteilung werden vorstehende Auftragsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt.

Dr. Jürgen Fischer

Heilbronner Auktionshaus GmbH & Co. KG

Elbinger Str. 11

D-74078 Heilbronn

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