KONTAKT
Dr. Fischer Kunstauktionen
Elbinger Straße 11
74078 Heilbronn
Tel.: +49 (0)7131 15557 - 0
Fax: +49 (0)7131 15557 - 20
E-Mail: info@auctions-fischer.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00-17.00 Uhr
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Kunstberater? Wir – als Haus der Spezialauktionen – bieten Ihnen sowohl für Einzelobjekte als auch Nachlässe und ganze Sammlungen die optimale, individuelle Vermittlung. Unser Garant dafür sind unsere Erfahrung, unsere Experten, unser nationaler und internationaler Kundenstamm, unsere gezielten Werbemaßnahmen sowie unser Gespür für die Kunst.
Grundsätzlich erfreuen wir uns mit und an der Kunst – jede Begutachtung ist vertraulich, unverbindlich und kostenlos.
Vier Wege führen Sie und Ihre Kunst direkt zu uns:
Ihre Kunstgegenstände nehmen wir jederzeit für unsere kommenden Auktionen entgegen. Alle Objekte, die Sie uns für eine Versteigerung anvertrauen, sollten ca. 8 Wochen vor der Auktion bei uns im Haus sein. Der Versteigerungsauftrag bildet die rechtliche Grundlage Ihrer Einlieferung. In ihm sind alle Absprachen sowie der vereinbarte Limitpreis festgehalten. Mit der Unterschrift auf dem Versteigerungsauftrag beauftragen Sie uns, Ihr Kunstwerk in der Auktion anzubieten und an den Höchstbietenden zu verkaufen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie auch, rechtmäßiger Eigentümer des zur Versteigerung gelangenden Kunstwerkes zu sein.
Den Verkauf Ihrer Kunst mit dem größtmöglichen Erfolg überlassen wir nicht dem Zufall.
Für den erfolgreichen Verkauf Ihres Kunstwerkes ziehen wir für unsere Bemühungen vom Verkaufserlös unsere Provision ab. Bei Zuschlägen über 1000 Euro berechnen wir 18%, darunter 22%. Für die Beschreibung sowie die Präsentation in den gedruckten Katalogen und im Online-Katalog berechnen wir eine anteilige Bearbeitungsgebühr (15-50 Euro pro Objekt).
Ihre Objekte sind bei uns in den besten Händen. Um dennoch gegen alle Gefahren gewappnet zu sein, berechnen wir für die Kunstversicherung 0,7% des Katalogpreises.
Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den Verkaufserlös. Der Einlieferer trägt von dieser Abgabe die Hälfte des jeweils zum Abrechnungszeitraum geltenden Abgabesatzes. Bei schon erfolgter Abrechnung können diese Gebühren nachgefordert werden.
Ihre Abrechnung erhalten Sie ca. fünf Wochen nach der Auktion – Voraussetzung ist der vollständige Zahlungseingang des Käufers. Sollte Ihr Objekt trotz all unserer Bemühungen unverkauft bleiben, ist Ihnen unsere Versandabteilung gerne dabei behilflich, dass Sie Ihr unverkauftes Objekt gut verpackt und sicher auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr hin wieder erhalten.