Gebotsformular

Die Teilnahme an unseren Auktionen ist durch die Abgabe schriftlicher und telefonischer Gebote möglich. Bitte nutzen Sie hierfür unser Gebotsformular:

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Hinweise zum Bietvorgang

Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion eingehen. Alle Gebote sind bindend und beinhalten nicht das Aufgeld in Höhe von 30% (ab dem 9. Dezember 2022) inklusive MwSt. (Differenzbesteuerung). Verbindlich ist die angegebene Katalognummer. Mit der Abgabe Ihres Gebotes erkennen Sie die Versteigerungsbedingungen als verbindlich an. Alle Unklarheiten können Sie jederzeit vor Gebotsabgabe mit uns klären.

Schriftliche Gebote:

Sie können uns vor der Auktion Ihr schriftliches Gebot per Brief, Fax, Email oder online über unsere Homepage zukommen lassen. Spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn sollte es uns erreicht haben, um zu gewährleisten, dass auch Ihr Gebot beachtet wird. Ihr abgegebenes Höchstgebot wird nur so weit in Anspruch genommen, bis der Mindestpreis erreicht ist oder die Gebote der Saalbieter bzw. andere schriftliche und telefonische Aufträge überboten sind.

Telefonische Gebote:

Sie können uns weiterhin Ihr telefonisches Gebot per Brief, Fax, Email oder online über unsere Homepage zusenden. Auch dieses sollte spätestens 24 Stunden vor der Auktion bei uns eingegangen sein. Wir rufen Sie während der Auktion an und sind Ihr "persönliches Sprachrohr". Als Telefonbieter bieten Sie automatisch den Katalogpreis, sodass - sollte einmal eine Leitung nicht zustande kommen oder Sie gerade nicht erreichbar sein - Sie eine dennoch Chance haben, ihr Wunschobjekt zugeschlagen zu bekommen. Ihr telefonisches Gebot nehmen wir gerne ab einem Katalogpreis von 300 Euro entgegen.

 

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